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  • Die AGBs der Traxl GmbH

AGBs für Lieferung und Leistung

Die AGBs liegen jedem Auftrag bzw. Projekt zu Grunde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Verkaufs- und Lieferbedingungen

1 (A) Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Sie gelten deshalb auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Andere Vereinbarungen erlangen für uns nur dann Rechtswirksamkeit, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für Einkaufsbedingungen und/oder Auftragsbedingungen des Käufers/Bestellers. Wir widersprechen hiermit den etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers/Bestellers. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen wurden. Mündliche und telefonische Absprachen oder nachträgliche Änderungen sind ausschließlich dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Wir erklären ausdrücklich, dass keiner unserer Mitarbeiter für den mündlichen Abschluss von Rechtsgeschäften eine Vollmacht besitzt.
Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen oder Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.

1 (B) Rücktrittsrecht lt. KSchG und FAGG

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung können Sie als VerbraucherInnen binnen 14 Tagen, gemäß Konsumentenschutzgesetz bzw. Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag/Kauf zurücktreten. Eine E-Mail ist für uns hierfür ausreichend. Bitte geben  Sie die Bestellnummer und das Bestelldatum an, um Ihre Stornierung schnellst möglichst durchführen zu können! Ausgenommen von diesem Rücktrittsrecht sind alle Waren und Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder Sonderanfertigungen wie z.B. Folienzuschnitte, Schriften-Plotts oder Ähnliches. Bereits getätigte Zahlungen mit unseren Zahlläufen jeweils am 1. oder 15. des Monats zurückerstattet. Eventuell anfallende Kosten für die Rücksendung bereits gelieferter Waren im Falle des Rücktritts gehen zu Lasten der/s Verbrauchers/In.

ACHTUNG! Diese Richtlinien gelten nur für Konsument(en)Innen, nicht jedoch für B2B-Geschäfte!

2. Angebot

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum tatsächlichen Vertragsabschluss in jeglicher Hinsicht freibleibend. Die in unseren Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Daten, z.B. über Leistung, Betriebskosten, technische Eigenschaften und Gewicht, sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Änderung der Form und Ausführung behalten wir uns vor. Zeichnungen, Mengenberechnungen, Anleitungen und weitere Unterlagen, die wir unserem Angebot beifügen oder in einem Zusammenhang überreichen, dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritten weitergegeben oder zur Kenntnis gebracht werden. Wir behalten uns Eigentum und Urheberrecht daran vor. Kommt eine Auftragserteilung nicht zustande, so sind uns diese Unterlagen, für uns kostenfrei, zu retournieren.

3. Preise

3 (A) Bei unseren Preisen handelt es sich grundsätzlich Nettopreise. Hinzugerechnet wird die jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Umsatzsteuer. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung oder Leistung die Preise unserer Vorlieferanten, die Frachtkosten, öffentlichen Abgaben oder Steuern, die Lohn- oder sonstigen Kosten, die sich auf unsere Lieferungen und/oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich zu den am Liefertag für den angegebenen Verwendungsort gültigen Preisen verrechnet.

3 (B) Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn hinzugerechnet.
3 (C) Hinsichtlich der von uns inkl. Montage gelieferten Folien gilt Folgendes: Die Rechnungslegung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß. Der Preis versteht sich inklusive Lieferung und Montage, jedoch exklusive An-/Abfahrt. Die Folienbreite beträgt je nach Folienart max. 182 cm. Werden die Maximalabmessungen der Folie überschritten, ist eine Stückelung (Stoßnaht) erforderlich. Der Quadratmeter-Preis zur Folienbeschichtung ist gültig für das genannte Auftragsvolumen (mengenauftragsbezogener Preis); bei Mehr- oder Minderleistungen ändert sich der Quadratmeter-Preis. Bei Trapez- oder Dreiecksverglasungen erfolgt die Berechnung als Rechteck.
3 (D) Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vollständig fällig zu stellen und jede einzelne Lieferung oder Leistung gesondert zu berechnen.

4. Zahlungsbedingungen und - konditionen

4 (A) Die von Firma Traxl GmbH gelegten Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
4 (B) Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage ab dem Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Zahlungsverzug. Der Käufer ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten.
4 (C) Die Zahlung hat in bar, mit Banküberweisung oder per Vorauskassa zu erfolgen. Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleibt bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
4 (D) Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen.
4 (E) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns jedenfalls, noch durchzuführende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen bzw. nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weiters berechtigt uns dies dem Besteller jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen.  In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Beförderungs- und weiterer Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Käufer erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
4 (F) Uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende  Sicherheitsleistung zu verlangen, ohne dies weiter zu begründen. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Auftrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz für die uns entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. Für die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist, ist unsere vorangegangene schriftliche Zustimmung nötig
4 (G) Bei Bestellung gilt generell Vorauskassa für Erstkunden. Der Zahlungseingang muss innerhalb 5 Tage ab Rechnungsdatum auf unserem Konto einlangen. Im Anschluss daran erfolgt die Auslieferung der Ware. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung gilt die Bestellung als storniert. Hier steht es uns frei 40 % des Auftragswertes als Stornogebühr zu verrechnen, falls die Stornierung des Auftrages nicht fristgerecht bei uns einlangt (z.B. per Mail oder per eingeschriebener Briefsendung).
4 (H) Auftragsstornierung: Bei der teilweisen oder gänzlichen Stornierung eines Auftrages halten wir uns frei 40% der stornierten Auftragssumme als Stornogebühr zu verrechnen. Zusätzlich werden bei einem Auftrag, der eine individuelle Fertigung bedingt, die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsstornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
4 (I) Bei Bestellungen auf Lieferschein behalten wir uns das Recht vor, bei Kunden mit Zahlungsverzug auf Vorauskassa zu bestehen. Lieferungen auf Lieferschein gewähren wir Kunden, welche mindestens fünf Bestellungen bereits durchgeführt und einen Warennettowert von mindestens EUR 1.000,00 erreicht haben.
4 (J) Für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ist die UID-Nummer verpflichtend und muss bei der Bestellung angegeben werden. Nach Prüfung der von Ihnen angegebenen UID-Nummer erhalten Sie die Auftragsbestätigung ohne der österr. gesetzl. Umsatzsteuer. Änderungen bzw. Nachreichung der UID-Nummer nach Ausstellung/Bezahlung – gemäß Auftragsbestätigung – können von uns nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich Zinsen und allfälliger Kosten der Forderungsbetreibung, unser Eigentum.

6. Lieferzeiten

6 (A) Die Lieferzeitangaben sind als nicht verbindlich, sondern nur als Richtwerte, zu betrachten. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Wurde im Ausnahmefall eine Lieferzeit als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Wird ein vereinbarter Liefertermin einer bestellten Ware um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist nicht erfüllt, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachlieferungsfrist, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist erklärt werden. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.
6 (B) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Umweltkatastrophen, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstiger Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei unserem Unternehmen, einem Vorlieferanten oder einem ihrer Vorlieferanten eintreten. Zur Teillieferung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.
6 (C) Eine Rücknahme von Waren, die im Rahmen der Sonderanfertigung erzeugt wurden, kann in keinem Fall vorgenommen werden.
6 (D) Mängelrüge: Handelt es sich um ein Geschäft zwischen Kaufleuten bzw. (ab 1.1.2007) Unternehmern (§ 377 UGB), ist der Käufer/Besteller beweglicher körperlicher Sachen zur Mängelrüge gesetzlich verpflichtet. Es ist daher erforderlich, Warenlieferungen nach der Ablieferung zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich (ab 1.1.2007 “innerhalb angemessener Frist“, idR 14 Tage) zu rügen. Im Falle eines verborgenen Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht entdeckt werden konnte, muss dieser umgehend nach dessen Entdeckung entsprechend gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist darf jedenfalls noch nicht abgelaufen sein. Wird diese Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so verliert der Käufer seine Schadenersatzansprüche den Mangel betreffend. Ebenso ist eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr möglich.

7. Gefahrenübergang und Versand

7 (A) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Firma Traxl GmbH über die Lieferung hinaus Montageleistungen zu erbringen hat. Die Lieferung erfolgt ab Lager, einschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Spesen.
7 (B) Transportart und Transportunternehmen werden von uns bestimmt, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.

8. Montage und Abnahme von Folienbeschichtungen

8 (A) Für die Montage erforderliche Gerüste oder Arbeitsgeräte (ab einer Arbeitshöhe von 3 m), Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber kostenlos und termingerecht zu stellen. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Auftraggeber auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir Schadensersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht uns Anspruch auf Ersatz aller unserer bisher entstandenen Aufwendungen zu.
8 (B) Regen, Außentemperaturen unter 15°C, starker Wind, extreme Hitze können ein Verlegen der Folie unmöglich machen. Montagetermine können sich auf Grund dessen verschieben. Eine Stornierung des Auftrages wegen Terminverzug ist in diesem Fall nicht möglich.
8 (C) Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden. Auf unsere schriftliche Fertigstellungsmitteilung ist der Kunde verpflichtet, schriftliche Anzeige an uns abzunehmen. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so gilt zusätzlich:
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit dem Ablauf von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit dem Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
8 (D) In jedem Fall kann eine Abnahme auch schlüssig erfolgen, insbesondere durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.

9. Gewährleistung und Schadenersatz

9 (A) Firma Traxl GmbH leistet für ausgelieferte Waren Gewähr in der Dauer von drei Monaten ab Lieferung. Der Kunde ist zu sofortiger Prüfung und sofortigen Rüge allfälliger Mängel verpflichtet. Nach Ablauf der dreimonatigen Gewährleistungspflicht können vereinbarungsgemäß auch keine Regressansprüche gegen Firma Traxl GmbH geltend gemacht werden. Abweichungen in der farblichen Gestaltung des Produktes, sowie geringfügige Abweichungen stellen keine Mängel dar, solange die Funktionsfähigkeit des Produktes nicht beeinträchtigt wird.
9 (B) Eine Haftung von Firma Traxl GmbH für Folgeschäden, die sich aus Mängeln oder Fehlern des Produktes ergeben können, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Firma Traxl GmbH erzeugt die Produkte nicht selbst und wird bei Auftreten von Fehlern den Namen des Produzenten nennen. Deshalb wird auch vereinbart, dass die Firma Traxl GmbH nicht nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes vom Kunden in Anspruch genommen werden kann.

10. Kundendaten

Im Falle der Änderung seiner Anschrift sichert der Kunde Firma Traxl GmbH zu, seine neue Anschrift bekanntzugeben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Firma Traxl GmbH die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten speichert und im Rahmen der Geschäftsverbindung verarbeitet werden.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Linz

12. Allgemeines

12 (A) Alle von vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Mündliche Abmachungen und Nebenabreden mit unseren Vertretern und Monteuren sind in jedem Fall ungültig. Wirksame Bestimmungen müssen auf dem Original des Auftrages schriftlich festgehalten werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
12 (B) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 01.03.2019 gültig.